Strahlenschutz leicht gemacht
Strahlenschutz für Geräte mit Röntgenröhre
RFA-Spektrometer der Marke Niton arbeiten mit einer Röntgenröhre. Sie sind genehmigungspflichtig nach § 12 Abs.1 Nr.4 Strahlenschutzgesetz. Deshalb dürfen Sie das Gerät erst verwenden, wenn Ihrem Unternehmen eine gültige Genehmigung vorliegt. Die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens ist Ländersache und deshalb in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall einen fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Dieser muss einen allgemeinen Strahlenschutzkurs (Fachkundegruppe R2.2) absolviert haben und die gerätespezifische Sachkunde vorweisen.
Partnerunternehmen für Strahlenschutz und Genehmigungsverfahren
Unser Partnerunternehmen Servantech GmbH hat sich ganz auf die Vermittlung fachspezifischer Kenntnisse rund um den Strahlenschutz spezialisiert. Die Strahlenschutzkurse von Servantech fokussieren auf Anwender handgehaltener Analysegeräte. Servantech kann auch die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens übernehmen.
Strahlenschutz für Geräte mit Laser
Raman-Spektrometer und LIBS-Spektrometer arbeiten laserbasiert. Auch sie müssen sachgemäß betrieben werden. Betriebe, die Lasergeräte betreiben, benötigen einen Laserschutzbeauftragten. Die entsprechenden Kenntnisse können Sie durch Teilnahme an einem Laserschutzkurs der analyticon akademie erwerben. Kurstermine und weitere Information