Firmensitz (Gebäude) der analyticon instruments gmbh

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der analyticon instruments gmbh

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1.   Anwendungsbereich

1.1  Die analyticon instruments gmbh [im folgenden „analyticon“] liefert dem Kunden [im folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt] Waren auf Grundlage von Kaufverträgen. Die Rechtsbeziehungen zwischen analyticon und dem Kunden, einschließlich der zukünftigen Rechtsbeziehungen, richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der analyticon. Die AGB des Kunden gelten nicht. Soweit analyticon diese AGB zukünftig ändert, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2  Diese AGB gelten nur gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.


2.   Vertragsschluss

2.1  Die im Internet aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine analyticon bindenden Angebote dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn analyticon ein Angebot des Kunden ausdrücklich durch Auftragsbestätigung annimmt.

2.2  analyticon prüft die der Bestellung oder der Auftragsbestätigung zu Grunde gelegten An- und Vorgaben des Kunden nicht auf ihre Richtigkeit.

2.3  Menge, Qualität und Beschaffenheit der Ware werden vertraglich festgelegt. Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Eingang der Produkte insbesondere prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen.

2.4  analyticon prüft die der Bestellung oder der Auftragsbestätigung zu Grunde gelegten An- und Vorgaben des Kunden nicht auf ihre Richtigkeit.

2.5  Soweit nicht von analyticon Abweichendes ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde, liefert analyticon Waren und erbringt Leistungen innerhalb der gemäß den in der Europäischen Union geltenden technischen Standards zulässigen Toleranzen.

2.6  Mengenangaben, Beschreibungen, Darstellungen, Qualitätsbezeichnungen und Werbeäußerungen etc. stellen keine Garantien dar, es sei denn, analyticon erklärt die Garantie ausdrücklich und schriftlich.

2.7  Der Auftraggeber stellt analyticon von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers aufgrund von Werbeaussagen der analyticon, des Herstellers im Sinne des ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen würden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss der Vereinbarung erfolgt.

3.   Preise

3.1  Soweit nicht in einem Angebot, in der Auftragsbestätigung oder einer Preisliste anderweitig angegeben, gelten die Preise ab Werk Rosbach (EXW gemäß Incoterms 2010).

3.2  Soweit nicht abweichend vereinbart, werden für Leistungen oder Vertragspflichten, die analyticon nicht an ihrem Geschäftssitz erfüllt, gesondert Fahrt- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden gemäß den jeweils gültigen Preisen berechnet, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten nach Aufwand. Verpflegung ist in den Tagessätzen enthalten.

4.   Zahlungsbedingungen

4.1  Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder dem Angebot von analyticon nichts anderes ergibt, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto ohne Abzug. Maßgeblich für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Zeitpunkt, ab dem analyticon über die Beträge verfügen kann. Soweit nicht abweichend vereinbart, haben alle Zahlungen frei Zahlstelle von analyticon durch Banküberweisung zu erfolgen.

4.2  analyticon behält sich vor, andere Zahlungsbedingungen im Einzelfall festzusetzen, insbesondere Anzahlungen oder Vorauskasse zu verlangen.

4.3  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist analyticon berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und sämtliche noch ausstehende Forderungen und alle bis zum vollen Ausgleich fällig werdende Forderungen sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist.

4.4  Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.5  Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem Kunden nur zu, wenn analyticon selbst eine grobe Vertragsverletzung begangen oder für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgelts erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht, oder wenn die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts oder der Einrede des nicht erfüllten Vertrages zugrunde liegende Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.   Lieferung

5.1  Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

5.2  Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich Liefer- und Leistungsfristen als circa-Fristen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs maßgeblich. Alle Verträge und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, analyticon hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten. Der Beginn einer Lieferzeit setzt voraus, dass alle vom Kunden zu vergebenden und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Dokumente, Materialien und Informationen sowie alle etwa erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse analyticon rechtzeitig mit dem notwendigen Inhalt und/oder in der vereinbarten Beschaffenheit übergeben wurden. Nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins kann der Auftraggeber die analyticon schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

5.3  Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder ähnliche, nicht von analyticon zu vertretende Ereignisse, etwa Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

5.4  Die analyticon wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden müssen schriftlich erfolgen.

5.5  Die analyticon haftet bei Verzögerung nach den Bestimmungen der Ziffer 9. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6.   Gefahrübergang

6.1  Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr mit Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abholung am Werk in Rosbach, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über.

6.2  Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist es Sache des Kunden, das Transportgut auf eigene Kosten zu versichern. analyticon übernimmt diesbezüglich die Verantwortung weder im eigenen Namen noch im Namen des Kunden.

6.3  Zwischen Auftraggeber und analyticon kann vereinbart werden, dass analyticon Transport und Versicherung der Ware für den Transport übernimmt.

7.   Eigentumsvorbehalt

7.1  Das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst dann auf den Kunden über, wenn sämtliche analyticon aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche (einschließlich Nebenforderungen, Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche) erfüllt sind.

7.2  Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber analyticon unverzüglich zu benachrichtigen.

7.3  Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die analyticon auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder - erforderlichenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der analyticon, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

7.4  Für den Fall, dass der Kunde die Vorbehaltsware weiterveräußern und/oder ver- oder bearbeiten möchte, gelten zudem die Abschnitte 7.4.1 – 7.4.4:
7.4.1  Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass der Kunde sicherungshalber im Voraus alle Forderungen aus solchen Verkäufen in Höhe des Rechnungsbetrages für die Vorbehaltsware an analyticon abtritt. Hierbei hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Der Kunde darf die im Voraus abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes einziehen. Die Einziehungsbefugnis ermächtigt den Kunden auch zum Bankeinzug der Forderungen, wenn er zuvor durch Abreden mit der Bank sichergestellt hat, dass die Geldeingänge nicht dem Pfandrecht der Banken unterliegen und er jederzeit seiner Erlösabführungsverpflichtung gegenüber analyticon nachkommen kann. Kommt er mit dem Ausgleich seiner Verbindlichkeiten bei analyticon in Verzug, so erlischt die Einziehungsbefugnis. Mit dem Erlöschen dieser Befugnis ist analyticon berechtigt, die Abtretungen der Forderungen offen zu legen und vom Kunden alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu ihrer Geltendmachung zu verlangen.
7.4.2  Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes benutzen und verarbeiten. analyticon gilt dann als Hersteller nach § 950 BGB. Falls eine Verarbeitung der Waren mit Sachen erfolgt, die nicht analyticon gehören, wird analyticon Miteigentümer der verarbeiteten Sache in dem Verhältnis, in dem der Wert der Vorbehaltsware zu dem der neuen Sache steht.
7.4.3  Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, kann analyticon auf Kosten des Kunden die Vorbehaltsware vom Kunden oder einem Dritten zurücknehmen; der Kunde tritt analyticon zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen den Dritten ab. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der analyticon zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Der analyticon steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
7.4.4  Übersteigt der realisierbare Wert der für analyticon bestehenden Sicherheiten allein auf Grund dieser Eigentumsvorbehaltsregelung oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten die gesicherten Ansprüche von analyticon um mehr als 10 %, so ist analyticon insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.

8. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

8.1  Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

8.2  Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der analyticon zu. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Der analyticon ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, Schadensersatz zu verlangen.

8.3  Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Kunde Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre vertragsgemäße Beschaffenheit untersucht und Abweichungen und Mängel unverzüglich und schriftlich mit genauer Beschreibung rügt (vgl. § 377 HGB). Ist bei der Ablieferung eine Beschädigung zu erkennen, ist bei dem Frachtführer eine schriftliche Tatbestandsaufnahme zu verlangen und nach sofortiger Rücksprache mit analyticon gegebenenfalls ein Havariekommissar mit der Ausstellung eines Schadenszertifikats zu beauftragen.

8.4  Der Kunde unterstützt analyticon bei der Mängelbeseitigung dadurch, dass er die zur Mängeluntersuchung und -beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Nur bei Gefahr in Verzug für die Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden darf der Kunde Dritte einschalten. Der Kunde ist verpflichtet, analyticon unverzüglich darüber zu unterrichten.

8.5  Falls Dritte Urheber- oder Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, unterrichtet dieser analyticon unverzüglich schriftlich. Die analyticon ist berechtigt, den Kunden auf Kosten von analyticon gegen die Ansprüche des Dritten zu verteidigen. Der Kunde wird analyticon in diesem Fall über eigene Abwehrmaßnahmen und eine eventuelle Prozessführung in zumutbarem Umfang unterrichten und die Abwehr der Ansprüche nicht behindern (z. B. durch ein Anerkenntnis der Ansprüche des Dritten).

8.6  Sofern analyticon Lieferungen und Leistungen nach Vorgaben und Spezifizierungen des Kunden erbringt, stellt dieser analyticon von Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen analyticon wegen Verletzung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten geltend machen.

9.   Haftung

9.1  Die analyticon haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Soweit vertragswesentliche Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie der § 443 (Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie), § 444 (Haftungsausschluss) und § 639 (Haftungsausschluss) BGB.

9.2  Die Regelungen des vorstehenden Abs. 9.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und mittelbare Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die Haftung der Organe und Erfüllungsgehilfen der analyticon.


10.   Urheber- und Nutzungsrechte

10.1  Alle Urheber- und Schutzrechte an den Waren und Leistungen stehen grundsätzlich analyticon zu. analyticon räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, unbefristetes Recht ein zur Nutzung der Waren und Leistungen zu eigenen Zwecken und in dem vertraglich vereinbarten Umfang.

10.2  Der Kunde erhält Software im Maschinencode und ohne Entwicklungsdokumentation. In der Ware oder in den Dienstleistungen enthaltene Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

11.   Mitwirkung des Kunden

11.1  Der Kunde erteilt analyticon rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen.

11.2  Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich oder nützlich ist, unterstützt der Kunde analyticon unentgeltlich bei der Vertragsdurchführung, indem er rechtzeitig und im erforderlichen Umfang z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, das entsprechende EDV-Umfeld, Telekommunikationseinrichtungen und Daten zur Verfügung stellt und bei Spezifikationen, Tests, Abnahmen etc. mitwirkt.

12.   Geheimhaltung

12.1  Der Kunde hält alle Informationen, die ihm im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung von analyticon zugehen, geheim, auch wenn diese Informationen nicht gesetzlich (z. B. durch das Urheberrecht) geschützt sind. Dies gilt insbesondere für technische Informationen (z. B. Zeichnungen, Materialbeschreibungen, Berechnungen), Verkaufsunterlagen (z. B. Spezifizierungen und Preise) oder für sonstige wirtschaftliche Informationen (z. B. Lieferkapazität). An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Dokumenten behält analyticon Eigentum. Auf Verlangen wird der Kunde sämtliche Dokumente an analyticon zurückgeben.

12.2  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt dann nicht, wenn die Informationen von analyticon öffentlich bekanntgemacht wurden, dem Kunden berechtigt von Dritten mitgeteilt wurden oder dann, wenn der Kunde solche Informationen Behörden oder Gerichten zugänglich machen muss.

12.3  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch dann, wenn der Vertrag abgewickelt worden ist oder nicht zustande kam.

13.   Verjährung

13.1  Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

13.2  Die Verjährungsfristen nach Abs. 13.1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die analyticon, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die analyticon bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 13.1 S. 1.

13.3  Die Verjährungsfristen nach Abs. 13.1 und Abs. 13.2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a)  Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die analyticon eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b)  Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht für Schadensersatzansprüche bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, im Falle schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (welche nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehen), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

13.4  Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.

13.5  Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

13.6  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


14.   Exportbestimmungen

Der Kunde darf die Lieferungen und Leistungen auf keinen Fall in einen Staat verbringen oder exportieren, für den ein UN- oder US-Embargo gilt. Auch dürfen diese nicht Personen, Firmen und Institutionen zugänglich gemacht werden, die auf besonderen, spezifizierten Listen der amerikanischen Behörden aufgeführt sind. Der gleiche Vorbehalt gilt auch für Exportbestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass von analyticon gelieferte Produkte, weder unmittelbar noch mittelbar, an eine (i) in Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien ansässige oder an der Regierung dieser Länder beteiligte oder (ii) an der missbräuchlichen Entwicklung oder Verwenden von ABC-Waffen oder Raketen oder terroristischen Aktivitäten beteiligte oder (iii) von der Regierung der Vereinigten Staaten oder eines anderen Landes als vom Erhalt des Produkts oder der Teilnahme an Exportgeschäften ausgeschlossene Person oder Stelle versendet werden.

15.   Sonstige Bestimmungen

15.1  Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie Fristsetzungen, Kündigungen und die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Die Vertragspartner genügen dem Schriftformerfordernis auch durch die Versendung von Dokumenten per Fax oder Email; dies gilt auch in allen in Satz 1 nicht genannten Fällen, in denen die Schriftform erforderlich ist.
15.2  Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder durch von analyticon besonders Bevollmächtigte.

16.   Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der analyticon.

17.   Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

 

Stand: 30.09.2020